Allgemeine Wettspielordnung

Einleitung
Die vorliegende Rahmenausschreibung gilt grundsätzlich für alle im Golfpark Westerzgebirge GmbH & Co. KG durchgeführten Wettspiele und ist für alle Spieler und Spielleiter verbindlich. Die Verantwortung für die Durchführung von Turnieren obliegt dem Spielausschuss.

1. Verbindlichkeit der Verbandsordnung
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Europäischen Golfverbandes. Das Wettspiel wird auf Grundlage des EGA Vorgabensystems ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen kann im Sekretariat des Golfpark Westerzgebirge GmbH & Co. KG erfolgen.

2. Bälle
(1) Bälle
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste der zugelassenen Bälle („Conforming Ball Search“) enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet und www.randa.org einzusehen.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

3. Teilnehmer und Stammvorgabe der Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenem Vereins sind sowie Mitglieder ausländischer Golfclubs, die ihrerseits Mitglied des jeweiligen nationalen Golfverbandes sein müssen.

(2) Von Mitgliedern ausländischer Clubs müssen Vorgaben-Stammblätter vorgelegt werden, da sonst keine Spielerlaubnis erteilt werden kann.

(3) Der Club behält sich vor, für bestimmte Wettspiele die Teilnahme durch eine Höchstvorgabe zu beschränken.

(4) Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.

4. Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
(1) Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss ist in der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Nachträgliche Meldungen-nach Meldeschluss-können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

(2) Meldungen können erfolgen durch:
• Eintrag in die im Clubhaus ausgelegte Meldeliste,
• durch Meldeformular – bei entsprechenden Wettspielen
• durch E-Mail, Telefax oder Telefon – eingehend im Clubsekretariat
• durch Internet – Homepage oder Intranet des DGV

(3) Bei Wettspielen mit begrenzter Teilnehmerzahl wird der Meldeeingang berücksichtigt. Gehen mehr Meldungen als die in der Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, wird eine Warteliste geführt.

5. Vorgabenwirksamkeit
Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern die Bestimmungen des DGVVorgabensystems erfüllt sind. Dies gilt auch für Einzelwettspiele im Rahmen von Mannschaftswettbewerben.

6. Nenngeld
Die Höhe des Nenngeldes ist in der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Grundsätzlich muss das Nenngeld vor dem Start entrichtet werden. Gemeldete Teilnehmer, die ihre Teilnahme nach dem Meldeschluss annullieren, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit der Begleichung im Rückstand sind, dürfen nur nach Begleichung dieses Rückstandes an weiteren Turnieren teilnehmen.

7. Startliste
Die Startliste wird von der jeweiligen Spielleitung festgelegt. Die entsprechende Startliste wird am Vortag des Wettspiels ab ca. 18.00 Uhr im Clubhaus per Aushang bekannt gegeben und ist online unter www.mygolf.de abrufbar.

8. Spielleitung
Die Spielleitung des Wettspiels ist gemäß Regel 1 der Golfregeln für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig.

9. Preise, Wertung
(1) Die Einteilung der Preisklassen erfolgt durch die Spielleitung, sofern dies nicht gesondert durch die Wettspielausschreibung des jeweiligen Turniers festgelegt wird.

(2) Die Einteilung der Preisklassen für die Nettopreise erfolgt entsprechend der prozentualen Handicap Verteilung bzw. nach Beteiligung in möglichst gleich große Klassen.

(3) Jeder Bewerber kann ggf. mehrere Preise gewinnen.

(4) Für Sonderwertungen gelten folgende Regelungen:

Nearest to the Pin:
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün desjenigen Lochs liegen, auf dem das Event ausgeschrieben ist.

Longest Drive:
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Fairway (nicht im Semirough) desjenigen Lochs liegen, auf dem das Event ausgeschrieben ist.

Nearest-to-the-line:
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss so nah wie möglich auf der gezogenen Markierungslinie (oder auf ihr) liegen.

10. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen / Stechen
Falls in der Wettspielausschreibung für das jeweilige Turnier nicht anders festgelegt, wird bei Gleichstand eine Wertung von Teilergebnissen wie folgt vorgenommen:

Zählspiel:
Das Turnierprogramm PC Caddy errechnet die Endwertung.

Lochspiel:
Bei Gleichstand des Lochspiels nach 18 Löchern erfolgt eine Fortsetzung des Spiels bis einer der beiden Spieler ein Loch gewonnen hat. Das Stechen beginnt auf dem Loch 1. Es werden die Vorgabenschläge wie auf den ersten 18 Löchern vergeben.

11. Fristen bei Lochwettspielen
Die von der Spielleitung gesetzten Fristen für den Abschluss einer Runde sind einzuhalten. Innerhalb einer Rundenfrist ist es den Spielern gestattet, den Termin ihres Lochspiels frei zu vereinbaren. Beide Spieler einer Lochspielpaarung sind in gleichem Maße für eine Terminverschiebung verantwortlich. Wird sich auf keinen fristgerechten Termin geeinigt, so gilt als letzter Starttermin für die Duchführung des Lochwettspieles 14:00 Uhr am Tag der Frist.

12. Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der Ergebnisliste
Ein Wettspiel gilt nach Abschluss der Siegerehrung oder mit Aushang der Ergebnisliste als beendet. Das Ergebnis ist endgültig.

Ausnahmen: Strafen der Disqualifikation sowie Irrtümer der Spielleitung (Tippfehler bei Ergebniseingabe, Rechenfehler die Ermittlung der Platzierungen)

13. Änderungsvorbehalte
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht
• die jeweiligen Platzregeln zu ändern,
• die festgelegten Startzeiten zu ändern,
• die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig).

Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

14. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golfverbandes e.V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter diesem Link eingesehen werden.

15. Golfcarts
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet.

16. Abschläge
Damen: Vordere Standardabschläge (rot)
Herren: Hintere Standardabschläge (gelb)

17. Spielgeschwindigkeit
(1) Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrere Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt.

(2) Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung eines Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6a-b angesehen.

Strafe für Verstoß im Lochspiel:
1. Verstoß – Lochverlust
2. Verstoß – Disqualifikation

Strafe für Verstoß im Zählspiel:
1. Verstoß – 1 Schlag
2. Verstoß – 2 Schläge
3. Verstoß – Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen
dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

(3) Die Scorekarte ist spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Spielrunde abzugeben.

18. Spielunterbrechung und Abbruch
(1) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

(2) Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 5.7 rechtfertigen.

(3) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

Signale für Spielunterbrechung:
– Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: Ein langer Signalton
– Witterungsbedingte Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne
– Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne, wiederholt

(4) Unabhängig davon hat jeder Spieler das Recht, bei Gewittergefahr das Spiel selbständig zu unterbrechen.

19. Elektronische Kommunikationsmittel
Die Benutzung von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln auf dem Platz wirkt störend und ist nur mit Genehmigung der Spielleitung möglich. (Bereitschaft und Notfall)

20. Unsportliches Verhalten/Verstoß gegen die Etikette
(1) Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:
a) Verwarnung
b) Auflagen
c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre für Wettspiele der „Golfpark Westerzgebirge GmbH & Co. KG “

Die Spielleitung entscheidet endgültig.

(2) Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z. B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder wenn der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

(3) Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler ungeachtet der vorgenannten Regelung nach Regel 1 disqualifizieren. Gemäß DGV liegt schwerwiegender Etikettenverstoß dann vor, wenn andere Spieler wissentlich durch einen Schlag gefährdet werden, trotz Aufforderung zur Unterlassung fortgesetzt Etikettenverstöße begangen werden oder wenn Spieler sich in einer Art und Weise verhalten, für die der Hausrechtsinhaber ggf. auch ein Platzverbot aussprechen würde.